Der Beschuldigte beantragt mit Berufung, er sei vollumfänglich freizusprechen (Berufungserklärung S. 2). Dies begründet er im Wesentlichen damit, dass die sexuellen Handlungen einvernehmlich erfolgt seien (Berufungsbegründung S. 4). 2.2. Die Anklage wirft dem Beschuldigten vor, am 13. Mai 2020, gegen 14.00 Uhr, im Küchenvorraum seines Imbissbetriebs, dem J., A.L. sexuell genötigt und versucht zu haben, sie zu vergewaltigen.