Person sowie die Zumutbarkeit für diese. Folgen einer Verletzung des Beschleunigungsgebots sind meistens die Strafreduktion, manchmal der Verzicht auf Strafe oder, als ultima ratio in Extremfällen, die Einstellung des Verfahrens (vgl. BGE 143 IV 373; Urteil des Bundesgerichts 6B_855/2020 vom 25. Oktober 2021 E. 1.5.4). -7-