Aufgrund dieser Schreiben ist weiterhin unklar, wo ausserhalb der Volksrepublik China die Beschuldigte sozialisiert worden ist und in welchem Staat sie allenfalls eine Aufenthaltsbewilligung oder gar eine Staatsangehörigkeit haben könnte, mithin kann nicht gesagt werden, dass sie damit ihren Mitwirkungspflichten bei der Beschaffung von Papieren, welche eine legale Ausreise erlaubt hätten, nachgekommen ist. Aufgrund der Unkenntnis der genauen Identität und Nationalität resp. des Ortes ihrer Sozialisation war es den Behörden gar nicht möglich, die Beschuldigte in ihren Bemühungen um neue Papiere zu unterstützen.