Untersuchungsakten [UA] act. 20). Im ablehnenden Asylentscheid wird jedoch ausgeführt, dass erhebliche Zweifel an der von der Beschuldigten geltend gemachten Herkunft bestünden und die Beschuldigte sehr wahrscheinlich in der exiltibetischen Gemeinschaft ausserhalb der Volksrepublik China sozialisiert worden sei (MIKA-Akten, S. 277). Die Beschuldigte kann mit der Vorinstanz nichts aus -6-