3.2. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) lehnte mit Entscheid vom 11. September 2015 das Asylgesuch der Beschuldigten ab und verwies sie der Schweiz, wobei der Vollzug der Wegweisung in die Volksrepublik China ausgeschlossen wurde (MIKA-Akten, S. 275 ff.). Auf die dagegen erhobene Beschwerde trat das Bundesgericht mit Urteil vom 10. November 2015 nicht ein (MIKA-Akten, S. 262 ff.). Mit Schreiben vom 13. November 2015 setzte das SEM der Beschuldigten eine neue Frist bis zum 27. November 2015, um die Schweiz zu verlassen (MIKA-Akten, S. 259 f.). Die Beschuldigte verlieb jedoch in der Schweiz. Nach Eingabe ihres Gesuchs um Erteilung einer Härtefallbewilligung wurde der Beschuldigten am