Behauptung, die Beschuldigte stamme aus China, erweise sich gemäss Sprach- und Herkunftsgutachten als wahrheitswidrig. Mit Verfügung vom 13. November 2015 wurde die Beschuldigte per 27. November 2015 aus der Schweiz weggewiesen. Dieser Aufforderung kam die Beschuldigte nicht nach und sie verblieb in der Schweiz, hauptsächlich in Q. Am 22. Mai 2018 erlaubte das Migrationsamt der Beschuldigten, den Ausgang eines Härtefallgesuchs in der Schweiz abzuwarten. Am 29. November 2018 wurde das Härtefallgesuch bewilligt. Dementsprechend hielt sich die Beschuldigte vom 28. November 2015 bis zum 21. Mai 2018 rechtswidrig in der Schweiz auf.