Die Beschuldigte ersuchte am 9. Mai 2013 in der Schweiz um Asyl. Mit Entscheid vom 11. September 2015 gelangte das Staatssekretariat für Migration zum Schluss, dass die Angaben der Beschuldigten, wonach sie im Heimatland verfolgt sei, unglaubhaft und widersprüchlich seien. Die -4-