1.4. Gegen das ihr am 16. März 2021 zugestellte Urteil meldete die Beschuldigte am 18. März 2021 fristgerecht Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihr am 15. Juni 2021 zugestellt. 2. 2.1. Am 29. Juni 2021 reichte die Beschuldigte die Berufungserklärung ein und beantragte die Einstellung des Verfahrens, eventualiter ein Freispruch von Schuld und Strafe. 2.2. Mit Eingabe vom 12. Juli 2021 erklärte die Staatsanwaltschaft Zofingen- Kulm die Anschlussberufung, welche sie mit Schreiben vom 14. Juli 2021 zurückzog. 2.3. Mit Verfügung vom 16. Juli 2021 wurde im Einverständnis der Parteien das schriftliche Berufungsverfahren angeordnet.