a) der Gerichtsgebühr von Fr. 800.00 b) der Anklagegebühr Fr. 1'100.00 c) andere Auslagen Fr. 84.00 Total Fr. 1'984.00 Der Beschuldigten werden die Gerichtsgebühr (lit. a) sowie die Kosten gemäss lit. b) und c) im Gesamtbetrag von Fr. 1'984.00 auferlegt. 4.2. Die Kosten für die Übersetzung in der Höhe von fr. 328.90 werden auf die Staatskasse genommen. 5. Die Beschuldigte trägt ihre Kosten selber." -3-