Gegenstand Rechtswidriger Aufenthalt -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Am 26. Juni 2020 erliess die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm einen Strafbefehl gegen die Beschuldigte. Sie wurde wegen Verstoss gegen Art. 115 Abs. 1 lit. b AuG (recte: AIG) zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen à Fr. 30.00, Probezeit 3 Jahre, verurteilt. 1.2. Gegen diesen Strafbefehl erhob die Beschuldigte Einsprache, worauf die Staatsanwaltschaft den Strafbefehl am 21. August 2020 als Anklage dem Gerichtspräsidium Kulm überwies.