Die Beschuldigte arbeitet in einem Teilzeitpensum bei der H.. Je nach Schichtzulagen schwankt der Bruttolohn der Beschuldigten. Da sie ab August 2021 vermehrt im Homeoffice tätig war, fielen die Schichtzulagen etwas tiefer aus. Seit August 2021 ist von einem monatlichen Durchschnittslohn von netto Fr. 5'900.00 auszugehen (vgl. Lohnabrechnungen in den Berufungsakten). Im Zeitpunkt der vorinstanzlichen Hauptverhandlung erhielt die Beschuldigte persönliche Unterhaltsleistungen von ihrem Ex-Mann in Höhe von Fr. 500.00 pro Monat, wobei sie angab, dass dies noch bis Ende Jahr (2020) so sein werde, wovon auszugehen ist (VA act.