Dafür, dass die Beschuldigte nicht – oder zumindest nicht gut genug – auf den Gegenverkehr geachtet hat, spricht auch, dass sie vor dem Linksabbiegen ihr Fahrzeug nicht zum Halten brachte, sondern mit reduzierter Geschwindigkeit und ohne anzuhalten hinter ihrem Freund hergefahren und abgebogen ist (UA Dossier 2 act. 25 Frage 19). Die Beschuldigte sagte, sie sei während des Abbiegens langsam gefahren (UA Dossier 2 act. 25 Frage 19). C. konnte keine Angaben zum Tempo der Beschuldigten machen (UA Dossier 2 act. 33 Frage 27).