Schleifspuren, aufgrund derer sich zeigen würde, dass das Motorrad vom rechten Fahrbahnrad in die Fahrbahnmitte geschliffen ist, sind keine vorhanden gewesen (vgl. Polizeirapport UA Dossier 2 act. 4 ff.). Zudem stehen die Schilderungen von C. mit den Feststellungen der Kantonspolizei Aargau im Einklang, wonach sich die Kollisionsstelle ungefähr in der Mitte der Fahrbahn in Richtung Baden, im Bereich des Fussgängerstreifens befunden habe (vgl. Rapport vom 14. Mai 2018 in UA Dossier 2 act. 16).