act. 37; Protokoll Berufungsverhandlung S. 4) beschriebenen Kollision zusammen (Zusammenprall des rechten Hecks des Fahrzeuges der Beschuldigten mit dem Lenkrad/Vorderrad des Motorrades von C., vgl. auch UA Dossier 2 act. 17). Die von der Beschuldigten eingereichten Fotografien zeigen die mutmassliche Endlage des Motorrades von C., bevor es der Freund der Beschuldigten von der Strasse geschoben hat. Schleifspuren, aufgrund derer sich zeigen würde, dass das Motorrad vom rechten Fahrbahnrad in die Fahrbahnmitte geschliffen ist, sind keine vorhanden gewesen (vgl. Polizeirapport UA Dossier 2 act.