Gegenüber der Staatsanwaltschaft gab die Beschuldigte an, dass es am besagten 5. Mai 2018 keinen Gegenverkehr gegeben habe, während sie von der Hauptstrasse nach links auf die Parkplätze vor der Bäckerei E. abgebogen sei. Ihr Freund sei etwas vor ihr auch nach links auf die Parkplätze abgebogen, wobei sie nicht unmittelbar hinter ihm gefahren sei. Sie habe nach vorne geschaut, dann auf die Lichtsignalanlage, welche Grün angezeigt habe und vor dem Abbiegen habe sie nochmals nach vorne und danach zum Eingangsbereich der Bäckerei E. geschaut. Sie habe keinen Gegenverkehr gesehen.