Sie sei zu diesem Zeitpunkt schon nahe bei der Beschuldigten gewesen. Sie habe nicht damit rechnen müssen, dass die Beschuldigte sie nicht sehe. Sie sei schon vorher vom Gas gegangen. Als sie realisiert habe, dass die Beschuldigte tatsächlich ohne zu stoppen abbiegen wollte, habe sie voll gebremst. Sie habe versucht, nicht direkt in das Fahrzeug der Beschuldigten zu prallen. An die letzte Sekunde vor dem Aufprall könne sie sich nicht mehr erinnern. Das Fahrzeug der Beschuldigten sei noch zur Hälfte auf der Strasse gestanden. Nach dem Sturz sei die Beschuldigte zu ihr gekommen und habe ihr gesagt, sie hätte Grün gehabt, woraufhin sie (C.) geantwortet habe, sie auch.