3.2. 3.2.1. Die Motorradfahrerin C. sagte vor Ort aus, sie sei mit ca. 40 km/h auf die Lichtsignalanlage zugefahren. Die Beschuldigte habe sie vermutlich übersehen. Sie habe eine Vollbremsung eingeleitet. Trotzdem sei sie mit dem Heck des Fahrzeuges der Beschuldigten kollidiert und gestürzt. Die Beschuldigte sei langsam gefahren. Im Moment der Kollision sei die Beschuldigte quer auf ihrer (C.) Fahrbahn gestanden. Sie habe kein weiteres Fahrzeug abbiegen sehen. Nach dem Sturz habe die Beschuldigte als erstes zu ihr gesagt, dass sie (die Beschuldigte) Grün gehabt habe (Untersuchungsakten [UA] Dossier 2 act. 9). -7-