4.5.3. S. 13; Plädoyer Ziff. 1.4. S. 5). 3. 3.1. Die Beschuldigte und C. machen in Bezug auf die Umstände, die zum Sturz von C. führten, unterschiedliche Aussagen. Deshalb ist eine Würdigung ihrer Aussagen vorzunehmen. Es kann dazu vorab auf die korrekten Zusammenfassungen der Aussagen der Beteiligten im vorinstanzlichen Urteil verwiesen werden (vgl. E. 3.).