3.5. Am 10. März 2021 begründete die Beschuldigte ihre Berufung. Sie hielt vollumfänglich an ihren bereits gestellten Anträgen fest. 3.6. Mit Berufungsantwort vom 30. März 2021 beantragte die Staatsanwaltschaft Baden, die Berufung sei abzuweisen, unter Kostenfolgen. 3.7. Am 16. August 2021 ordnete der Verfahrensleiter das mündliche Berufungsverfahren mit Befragung der Beschuldigten und C. als Zeugin an. 3.8. Die Berufungsverhandlung fand am 11. Januar 2022 statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: