1. Die Beschuldigte wird von Schuld und Strafe freigesprochen. 2. Die Verfahrenskosten gehen zu Lasten des Staats. 3. Die Gerichtskasse Baden wird angewiesen, dem Verteidiger der Beschuldigten eine Entschädigung gemäss der am 25.08.2020 eingereichten Kostennote (inkl. MWST) auszubezahlen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Staates (inkl. MWST).