5. Die Beschuldigte hat ihre Parteikosten selber zu tragen. 3. 3.1. Gegen das ihr am 8. September 2020 im Dispositiv zugestellte Urteil vom 25. August 2020 meldete die Beschuldigte am 17. September 2020 Berufung an. Das begründete Urteil wurde der Beschuldigten am 23. Dezember 2020 zugestellt. 3.2. Mit Eingabe vom 13. Januar 2021 erklärte die Beschuldigte fristgerecht die Berufung und stellte folgende Anträge: 1. Das Urteil des Bezirksgerichts Baden, Präsidium des Strafgerichts, vom 25.08.2020, sei in den Ziffern 1. bis 5. aufzuheben und es sei wie folgt neu zu entscheiden: