a) der Gerichtsgebühr Fr. 1'200.00 b) der Anklagegebühr Fr. 950.00 c) den Kosten für die Mitwirkung anderer Behörden Fr. 310.00 d) den Spesen Fr. 197.40 e) den Kosten für die Urteilsbegründung Fr. 45.00 Total Fr. 2'702.40 -4- 4.2. Der Beschuldigten werden die Gebühren gemäss lit. a) und b) sowie die Kosten gemäss lit. c - e) im Gesamtbetrag von Fr. 2'702.40 auferlegt.