C., welche durch das Einleiten einer Vollbremse noch versuchte, einen Zusammenstoss zu verhindern, stürzte aufgrund der Kollision der beiden Fahrzeuge zu Boden. C. erlitt anlässlich des Verkehrsunfalls einen Speichenbruch am linken Handgelenk sowie ein Kahnbeinbruch am rechten Handgelenk und eine Knochenprellung am rechten Handwurzelknochen.