Gegenstand Fahrlässige Körperverletzung -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Am 18. April 2019 erhob die Staatsanwaltschaft Baden folgende Anklage gegen die Beschuldigte: I. Zur Last gelegte strafbare Handlung (Art. 325 Abs. 1 lit. f StPO) Fahrlässige Körperverletzung gemäss Art. 125 Abs. 1 StGB i.V.m. Art. 31 Abs. 1 + Art. 36 Abs. 3 SVG Die Beschuldigte hat einen Menschen fahrlässig am Körper oder der Gesundheit geschädigt.