Die Berufungsverhandlung dauerte 40 Minuten. Nachdem für die Nachbesprechung mit der von der Verhandlung dispensierten Beschuldigten sowie die Hin- und Rückfahrt von einem Aufwand von einer Stunde und 20 Minuten auszugehen ist, reduziert sich der Aufwand für die Berufungsverhandlung auf zwei Stunden.