Fertigstellung der beiden Berufungserklärung am 24. August 2021 ebenfalls 50 Minuten in Anspruch nahmen – insgesamt 11 Stunden und 30 Minuten aus. Dies erscheint aufgrund dessen, dass der Verteidiger mit der Strafuntersuchung und den Akten bereits aus dem vorinstanzlichen Verfahren vertraut war und im Berufungsverfahren im Wesentlichen keine neue Strategie verfolgt hat und grösstenteils dieselben Argumente wie vor Vorinstanz vorgebracht wurden, als deutlich überhöht. Angemessen erscheint ein Aufwand von sechs Stunden. Schliesslich ist der vom Verteidiger auf drei Stunden geschätzte Aufwand für die Berufungsverhandlung herabzusetzen. Die Berufungsverhandlung dauerte 40 Minuten.