E. 3.1.3). Für das Studium des Urteils, den Entwurf der Berufungserklärung sowie den entsprechenden Brief an die Beschuldigte macht der Verteidiger einen Aufwand von 3 Stunden und 10 Minuten geltend. Unter der grosszügigen Annahme, dass das Studium des Urteils sowie das Verfassen des Briefes zwei Stunden und 30 Minuten in Anspruch nehmen, verbleiben mindestens 40 Minuten für den Entwurf der Berufungserklärung. Zusätzlich weist der Verteidiger weitere 30 Minuten für die Berufungserklärung aus (Aufwand vom 23. Juni 2021).