5.2.2. Der Verteidiger der Beschuldigten reichte anlässlich der Berufungsverhandlung vom 18. Januar 2022 eine Kostennote ein und ersuchte um Ausrichtung einer Entschädigung von Fr. 7'069.50 für das - 17 - Verfahren der Beschuldigten und dasjenige des Ehemanns (SST.2021.156). Der gemäss Kostennote geltend gemachte Aufwand von 25 Stunden und 5 Minuten für beide Verfahren erweist sich unter Berücksichtigung des Umfangs der vorliegenden Strafsache als überhöht und ist deshalb zu kürzen.