4.5.3. Dass zwischen den Privatklägern und M. ein angespanntes Verhältnis bestand, bestätigte auch E., die Tochter von M., anlässlich der Berufungsverhandlung vom 18. Januar 2022. Die Privatkläger hätten ihre Mutter über Jahre geplagt. Sie sei von den Privatklägern und den Söhnen auch schikaniert und beleidigt worden. Ihre Mutter habe unter dem Verhalten der Privatkläger gelitten (Protokoll Berufungsverhandlung S. 3 f.). E. habe der Beschuldigten zwar nicht wortgetreu gesagt, dass ihre Mutter von den Privatklägern jahrelang psychisch unter Druck gesetzt worden sei, sinngemäss aber schon.