Dennoch sind die von der Beschuldigten vorgebrachten Unterstellungen der Privatkläger ihr gegenüber und ihrem Ehemann nicht vollumfänglich von der Hand zu weisen (Protokoll Hauptverhandlung S. 5 f.; Berufungsbegründung Ziff. 5). In der von den Privatklägern vom 7. November 2019 an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt verfassten Stellungnahme sind durchaus einzelne Passagen enthalten, welche den Anschein einer ehrenrührigen Unterstellung resp. eines Fehlverhaltens andeuten.