Eine ältere, alleinstehende Frau psychisch unter Druck zu setzten widerspricht der allgemein herrschenden Moralvorstellung. Ferner zeugt auch die Formulierung "jahrelang" davon, dass es sich nicht um ein allenfalls annehmbares einmaliges Ereignis handelte. Die Privatkläger werden damit gesamthaft betrachtet einer Handlungsweise bezichtigt, welche kein ehrbarer Mensch vornehmen würde. Ihnen wird ein sozialethisch verpöntes Verhalten vorgeworfen und sie werden als charakterlich nicht einwandfreie, als nicht anständige, integre Menschen dargestellt.