1.2. Mit Berufung beantragt die Beschuldigte von Schuld und Strafe freigesprochen zu werden mit entsprechenden Kosten- und Entschädigungsfolgen. Damit ist das vorinstanzliche Urteil vollumfänglich angefochten und vollständig zu überprüfen. 2. 2.1. 2.1.1. Die Beschuldigte stellt mit Berufungserklärung verschiedene Beweisanträge: Neben zusätzlich beizuziehenden Akten (Beweisanträge Ziff. 3a und 3b) seien E., F. und G. als Zeugen zu befragen (Beweisantrag Ziff. 3c).