a) der Gerichtsgebühr von Fr. 400.00 b) der Anklagegebühr von Fr. 400.00 c) den anderen Auslagen von Fr. 60.00 Total Fr. 860.00 Der Beschuldigten werden die Gerichtsgebühr sowie die Kosten gemäss lit. b) und c) im Gesamtbetrag von Fr. 860.00 auferlegt. 6. Die Beschuldigte trägt ihre Kosten selber." 3.5. Gegen das ihr im Dispositiv zugestellte Urteil meldete die Beschuldigte am 23. Februar 2021 die Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihr am 15. Juni 2021 zugestellt.