2. Die Beschuldigte erhob dagegen am 7. Juli 2020 Einsprache. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm hielt am Strafbefehl fest und überwies -3- die Akten mit Verfügung vom 25. August 2020 dem Bezirksgericht Kulm zur Durchführung des Hauptverfahrens. 3. 3.1. Am 4. Februar 2021 fand die Hauptverhandlung vor der Präsidentin des Bezirksgerichts Kulm mit Befragung von D. als Beschuldigter im Verfahren SST.2021.156 sowie der Beschuldigten statt.