Der Verteidiger des Beschuldigten machte vor Vorinstanz insgesamt einen Aufwand von 15 Stunden und 50 Minuten à Fr. 250.00 für die Verteidigung des Beschuldigten sowie dessen Ehefrau, D. (Verfahren SST. 2021.157), geltend. Für das vorliegende Verfahren fällt demnach der hälftige Aufwand von 7 Stunden und 55 Minuten an, welcher angemessen erscheint. Bei einem auf den Regelfall angepassten Stundenansatz von Fr. 220.00 und den hälftigen Auslagen von Fr. 115.50 sowie einer Mehrwertsteuer von - 19 - 7.7% resultiert eine Entschädigung für das erstinstanzliche Verfahren von Fr. 2'000.15.