als deutlich überhöht. Angemessen erscheint ein Aufwand von sechs Stunden. Schliesslich ist der vom Verteidiger auf drei Stunden geschätzte Aufwand für die Berufungsverhandlung herabzusetzen. Die Berufungsverhandlung dauerte 40 Minuten. Nachdem für die Nachbesprechung mit dem von der Verhandlung dispensierten Beschuldigten sowie die Hin- und Rückfahrt von einem Aufwand von einer Stunde und 20 Minuten auszugehen ist, reduziert sich der Aufwand für die Berufungsverhandlung auf zwei Stunden.