Für die Begründung der 14-seitigen Berufung weist der Verteidiger – unter der Annahme, dass der Beginn der Berufung am 2. August 2021 mindestens 30 Minuten und die Fertigstellung der beiden Berufungserklärung am 24. August 2021 ebenfalls 50 Minuten in Anspruch nahmen – insgesamt 11 Stunden und 30 Minuten aus. Dies erscheint aufgrund dessen, dass der Verteidiger mit der Strafuntersuchung und den Akten bereits aus dem vorinstanzlichen Verfahren vertraut war und im Berufungsverfahren im Wesentlichen keine neue Strategie verfolgt hat und grösstenteils dieselben Argumente wie vor Vorinstanz vorgebracht wurden, - 18 -