Zusätzlich weist der Verteidiger weitere 30 Minuten für die Berufungserklärung aus (Aufwand vom 23. Juni 2021). Ein Aufwand von gesamthaft einer Stunde und 10 Minuten für die zweiseitige Berufungserklärung, welche lediglich die gestellten Berufungsanträge ohne inhaltliche Ausführungen oder rechtliche Begründungen beinhaltet, erweist sich als übersetzt und ist auf 40 Minuten zu reduzieren. Weiter ist ein Gesuch um Fristerstreckung – vorliegend geltend gemacht am 3. August 2021 – eine einfache, regelmässig vorkommende sowie weitgehend standardisierte Eingabe.