Die Aussage, eine ältere, alleinstehende Frau psychisch unter Druck setzen erweckt bei unbeteiligten Dritten den Eindruck, die Privatkläger hätten durch ihr Verhalten auf die psychische Integrität der Frau eingewirkt und möglicherweise auch eine gewisse Schwäche ausgenutzt. Denn durch die gewählte Wortwahl der Adjektive "ältere, alleinstehende" wird mit der Vorinstanz eine Hilflosigkeit der unter Druck gesetzten Person ausgedrückt und suggeriert somit eine Unehrenhaftigkeit der Privatkläger. Eine ältere, alleinstehende Frau psychisch unter Druck zu setzten widerspricht der allgemein herrschenden Moralvorstellung.