3. 3.1. 3.1.1. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sich zusammen mit seiner Ehefrau, D. (Beschuldigte im Verfahren SST.2021.157) am 6. April 2020 in einer Stellungnahme an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau wie folgt über die Privatkläger geäussert zu haben: "... Die Vorgängerin unseres Hauses, eine ältere, alleinstehende Frau, wurde durch die Familie jahrelang psychisch unter Druck gesetzt, …". Damit habe sich der Beschuldigte der üblen Nachrede schuldig gemacht (Strafbefehl, UA act. 23 f.).