a) der Gerichtsgebühr von Fr. 400.00 b) der Anklagegebühr Fr. 400.00 c) den anderen Auslagen Fr. 120.00 Total Fr. 920.00 Dem Beschuldigten werden die Gerichtsgebühr sowie die Kosten gemäss lit. b) und c) im Gesamtbetrag von Fr. 920.00 auferlegt. 6. Der Beschuldigte trägt seine Kosten selber." 3.5. Gegen das ihm im Dispositiv zugestellte Urteil meldete der Beschuldigte am 23. Februar 2021 die Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihm am 15. Juni 2021 zugestellt.