Der Beschuldigte hat die Privatkläger bei einem anderen eines unehrenhaften Verhaltens oder anderen Tatsachen, die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt, indem er zusammen mit seiner Ehefrau in einer Stellungnahme vom 6. April 2020 an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau hinsichtlich der Privatkläger geäussert hat: "…Die Vorgängerin unseres Hauses, eine ältere, alleinstehende Frau, wurde durch die Familie jahrelang psychisch unter Druck gesetzt…". Dieses Verhalten ist strafbar gemäss: Art. 173 StGB Der Beschuldigte wird verurteilt zu: