Das Aufzeigen von Methoden zur Schädlingsbekämpfung in der Landwirtschaft wie etwa über die jährliche Publikation gehört offensichtlich in dessen Zuständigkeitsbereich. Überschneidungen mit anderen Fachbereichen wie etwa dem Tierschutz lassen sich in diesem Bereich nicht vermeiden, wobei davon ausgegangen werden kann, dass die betreffenden Bundesämter bzw. Kompetenzzentren sich in diesen Bereichen absprechen.