An der Berufungsverhandlung präzisierte der Beschuldigte, dass er erst im Verlaufe des Verfahrens Kenntnis von den Fachzeitschriften erlangt habe. Sein Pächter sei jedoch diplomierter Meisterlandwirt und habe ihm dieses Gerät als legal und einzige wirksame Methode empfohlen. Er sei einzig darauf hingewiesen worden, dass er sich schützen müsse. Er habe keinen Grund gehabt, an der Empfehlung des Pächters zu zweifeln (Protokoll Berufungsverhandlung S. 8, 9).