Sie enthalte Empfehlungen und Richtlinien, an welche man sich halten müsse und sei Grundlage für jeden Bauern (Protokoll HV S. 86/87). In der Beschwerdebegründung führt er erneut aus, dass er den Bauern, welcher ihm den Rodenator empfohlen habe, extra noch auf die Tierschutzgesetzgebung angesprochen habe, worauf ihm dieser die Pflanzenschutzempfehlungen von Agroscope gezeigt habe (Berufungsbegründung S. 13).