verhandlung führte er aus, dass er das Gerät von einem anderen diplomierten Landwirt ausgeliehen habe. Er habe diesen gefragt, ob das Gerät in Ordnung sei. Der Landwirt habe ihm gesagt, dass das Gerät vom Bundesamt über Agroscope bewilligt sei (act. 81) und habe ihm die Zeitschrift gezeigt (act. 87). Jeder Bauer, der Bäume habe und mit Spritzmittel und Dünger arbeite, habe die Pflanzenschutzempfehlungen von Agroscope. Sie enthalte Empfehlungen und Richtlinien, an welche man sich halten müsse und sei Grundlage für jeden Bauern (Protokoll HV S. 86/87).