Damit musste sich ihm auch die Möglichkeit der nicht sofortigen Tötung bzw. blossen, auch schweren Verletzung einzelner Mäuse aufdrängen. Dass der Beschuldigte das Gerät dennoch einsetzte und – wie er selbst ausführte - sich die seiner Ansicht nach nötige Erfahrung mit der Zeit selbst aneignete, wobei er selbst zumindest eine "Panne" wegen unsachgemässer Verwendung schilderte - kann einzig da- - 15 -