Protokoll Berufungsverhandlung S. 6). Er empfehle die Anwendung des Geräts im Übrigen nicht im Sommer, wenn der Boden trocken und rissig sei, da sonst der Sauerstoff entfliehen könne und die Anwendung nicht wunschgemäss verlaufe (act. 16). Nur wenn der Boden nass und dicht sei, verteile sich das Gas kontinuierlich in den Gängen (Protokoll Berufungsverhandlung S. 5). Er habe in den fünf Tagen eine grosse praktische Erfahrung erlangt mit dem Gerät und wisse, wie damit umzugehen sei (act. 18).