Im – ebenfalls vom Beschuldigten eingereichten und auf dessen Anfrage erstellten – Schreiben des Bauernverbandes Aargau vom 20. April 2021 wird zwar die Einschätzung des Beschuldigten gestützt, dass die Mäuse durch die Druckwelle sofort getötet würden. Es wird indessen daneben auch darauf hingewiesen, dass - wie bei allen Methoden der Mäusebekämpfung - immer ein Restrisiko bestehe, dass die Maus nicht sofort tot sei (act. 78).