Das Forschungsinstitut für biologischen Landbau FiBL in Frick habe mit Schreiben vom 16. April 2021 auf Anfrage des Beschuldigten bestätigt, dass im Biobau sowohl Fallen wie auch die Verwendung des Mausvergasers und des Rodenators bewilligt würden, dies unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, den Mausbesatz zu regulieren, und der Wirkungen und Nebenwirkungen. Auch der Aargauische Bauernverband stelle sich auf den Standpunkt, dass der Rodenator zur Mäusebekämpfung im Obstbau zulässig sei (Berufungsbegründung S. 7 f.). Auf diese Publikationen dürfe man sich verlassen. Bei einem Nachfragen hätte man dem Beschuldigten gerade nicht mitgeteilt, dass das Gerät verboten sei.